Diese Versicherungsarten bieten sowohl dem Kreditnehmer als auch dem Kreditgeber Schutz. Sie übernehmen außerdem ganz oder teilweise die Rückzahlungsraten oder das verbleibende Kreditkapital, falls bestimmte Ereignisse eintreten.
Der Basishaftpflichtversicherungsvertrag bietet zumindest Schutz gegen Mietrisiken zusätzlich zu den Grundgarantien (Feuer, Wasserschäden, Diebstahl). Die Hausratversicherung geht jedoch weiter, indem sie Ihnen zum Beispiel eine private Haftpflichtdeckung anbietet, die alle Schäden abdeckt, die Sie oder einer der Bewohner der Wohnung einem Dritten zufügen. Auch der Schutz des persönlichen Eigentums kann abgeschlossen werden.