Diese Versicherungsarten bieten sowohl dem Kreditnehmer als auch dem Kreditgeber Schutz. Sie übernehmen außerdem ganz oder teilweise die Rückzahlungsraten oder das verbleibende Kreditkapital, falls bestimmte Ereignisse eintreten.
Eine Krankenversicherung hat das Ziel, die gesamten oder einen Teil Ihrer Gesundheitskosten zu übernehmen, die nicht von der gesetzlichen Versicherung gedeckt sind. Sie gilt nur für Gesundheitsausgaben (Arztbesuche, Krankenhauskosten, Brillen- und Zahnarztkosten ...).